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Fragen und unserer Antworten zum Thema Energiepolitik

  1.  Warum wollen drei Projektierer, nämlich Juwi, WPD und UKA - Energieparkentwickler Windenergieanlagen in den Nöthener Wald bauen?

    Die drei Projektierer, nämlich Juwi, WPD und UKA wollen Windenergieanlagen in den Nöthener Wald bauen, weil schon der Bau und der nachfolgende Betrieb einer Windenergieanlage hohe Gewinne ohne wirtschaftliches Risiko mindestens in den nächsten 20 Jahren verspricht.

  2. Warum verdient man mit Windenergieanlagen so viel Geld, dass an die Grundstückseigentümer hohe Pachtzahlungen geleistet werden können?

    Mit Windenergieanlagen verdient man so viel Geld, weil die mit Wind erzeugte Energie gemäß dem EEG (Gesetz über erneuerbare Energien) Vorrang vor dem mit konventionellen Kraftwerken (Kohle- und Atomkraftwerke) produzierten Strom hat und das EEG eine Vergütung über die EEG-Umlage durch den Staat garantiert.

  3. Welche Bedeutung hat der Vorrang der Windenergie vor der mit konventionellen Kraftwerken erzeugten Energie?

    Der Vorrang der erneuerbaren Energien vor der mit konventionellen Kraftwerken erzeugten Energie bedeutet, dass die durch Windkraft erzeugte Energie vorrangig ins Netz eingespeist und bezahlt wird, egal ob sie gebraucht wird oder nicht. Bei Überproduktion wird besonders bei Windkraft die Erzeugung abgeregelt.

  4. Was ist, wenn die Windenergieanlagen wegen Überproduktion den Strom nicht in das Energienetz einleiten können? Wird dann auch der nicht produzierte Strom den Betreibern von Windenergieanlagen bezahlt?

    Wenn die Windenergieanlagenbetreiber wegen Überproduktion den Strom nicht in das Energienetz einleiten können, kann ein Entschädigungsanspruch entstehen.  Dieses Phänomen nennt man Phantomstrom. Es wird auch jener Strom, der wegen örtlicher Netzüberlastung nicht abgenommen und eingespeist werden kann, den Windenergieanlagenbetreibern mit 95 % der Umlage bezahlt.

  5. Was kostet das seit 2016 jährlich?

    Die Kosten für den sogenannten Phantomstrom beliefen sich im Jahre 2015 bis 2019 allein in Schleswig-Holstein auf 1,3 Milliarden €. (Quelle: Bundesnetzagentur). Die Zahlungen für diesen "Geisterstrom" betrugen im Jahr 2019 laut ENTSO-E für Deutschland 1,2 Mrd. €.

  6. Wer bezahlt den sogenannten Geister- oder Phantomstrom?

    Der Phantomstrom wird von allen Stromkunden über einen Anteil am Strompreis bezahlt.

  7. Welche Auswirkung hat der Bau neuer Windenergieanlagen auf den Strompreis?

    Der Bau immer neuer Windenergieanlagen hat zur Folge, dass immer mehr nicht gebrauchter Phantomstrom produziert wird, der vom Verbraucher über einen immer höheren Strompreis bezahlt werden müsste. Um den Strompreis etwa konstant zu halten, hat die Bundesregierung entschieden, dass ab 2021 ein Teil der Förderkosten für Erneuerbare Energien – insgesamt 11,4 Mrd. € – nicht durch Erhöhung der EEG-Umlage, sondern aus Steuern direkt abgegolten werden.

  8. Wie hoch ist der Strompreis in Deutschland im Vergleich zum Strompreis pro Kilowattstunde in anderen Ländern der Welt?

    Der Strompreis in Deutschland für private Haushalte im Vergleich zum Strompreis pro Kilowattstunde in anderen Ländern 2019 in Europa: Deutschland ca. 30 Cent, Österreich ca. 20 Cent, Frankreich ca. 18 Cent, Polen ca. 13 Cent.

  9. Warum wird der in Deutschland zu viel produzierte Strom nicht gespeichert?

    Der zu viel produzierte Strom wird nicht gespeichert, weil es in Deutschland derzeit keine ausreichenden Speicheranlagen gibt, um die Überproduktion abzuspeichern. Ob und wann solche Speicher verfügbar sein können, ist ungeklärt.

  10. Warum wird der in Deutschland zu viel produzierte Strom nicht ins Ausland verkauft?

    Der in Deutschland zu viel produzierte Strom kann zum Teil ins Ausland abgegeben werden, wenn dieser dort benötigt wird. Dafür muss in der Regel noch Geld an die Empfänger gezahlt werden. Die Kosten dieses Strommanagements trägt der Stromverbraucher.

  11. Warum wird der zu viel produzierte Strom nicht dorthin in Deutschland geleitet, wo gerade kein Wind weht?

    Der zu viel produzierte Strom kann nicht dorthin in Deutschland geleitet werden, wo gerade kein Wind weht, weil keine ausreichenden Netzkapazitäten vorhanden sind.

  12. Was hat die aktuelle Energiepolitik mit Marktwirtschaft zu tun?

    Mit Marktwirtschaft hat das fast nichts zu tun, da den erneuerbaren Energien durch die Gewährung des Vorrangs faktisch ein Monopol gewährt wird.

  13. Was kann man machen, um dieses Problem zu lösen? Was passiert, wenn man das EEG ändert und die Stromabnahme und Strombezahlung den Windenergieanlagen-Betreibern nicht mehr garantiert wird?

    Wenn man das EEG ändert und den Windenergieanlagenbetreiber die Stromabnahme nicht mehr garantiert, würden keine Windenergieanlagen mehr gebaut, da der ohne Subventionen mit Wind erzeugte Strom nicht wettbewerbsfähig ist.
     
  14. Wie würde sich eine solche Gesetzesänderung auf die bestehenden Windenergieanlagen auswirken?

    Eine solche Gesetzesänderung würde sich auf die bestehenden Windenergieanlagen nicht auswirken, da die Abnahme im Vertrag mit der Bundesnetzagentur für die Dauer der Laufzeit garantiert ist.

Fazit: Wir sind der Auffassung, dass die gesamte Energiepolitik in Deutschland auf den Prüfstand gehört!
 
Bad Münstereifel, den 4.3.2021
Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens
Dr. Martin Solbach, Markus Roggendorf, Reinhold Nelles

 


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